Achtung! Ab Januar 2022 soll ein digitaler Mutterpass eingeführt werden. Da Hebammen leider bisher nicht bedacht wurden und im digitalen Mutterpass keinen Zugang haben, kann ich in Ihrem digitalen Mutterpass nicht dokumentieren.

 

Daher kann ich nur Vorsorgen übernehmen,

wenn Sie den Mutterpass als Heft vorliegen haben

und sich gegen die digitale Variante entscheiden, bis Hebammen ebenfalls einen Zugang zu den digitalen Mutterpässen bekommen.

Vorsorge

Wenn Sie möchten, ist eine abwechselnde Vorsorge in der Schwangerschaft mit ihrem Frauenarzt möglich. Dies bedeutet, dass jeweils ein Termin bei Ihrem Arzt stattfindet, der darauffolgende bei mir. Natürlich werden die Termine so gelegt, dass Sie die drei Ultraschälle bei Ihrem Frauenarzt wahrnehmen können. Blutentnahmen, Abstriche und die Kontrolle des Urins, Blutdrucks, der Herztöne sowie des Wachstums des Kinder per Symphysen- Fundus- Abstand  können auch bei mir erfolgen. Der erste Termin erfolgt meist etwa in der 16. Schwangerschaftswoche.

Vorteil der abwechselnden Vorsorge ist der intensivere Kontakt schon während der Schwangerschaft und mehr Spielraum für Fragen, Ängste und Problemen. 

Wenn Sie Interesse an einer Vorsorge haben, treten Sie bitte mit mir hier  in Kontakt um zu klären ob und in welchem Umfang dies möglich ist. 

 

Was wird bei einer Vorsorge durch die Hebamme gemacht?

  • Blutdruck
  • Urinuntersuchung und vaginaler pH
  • Abtasten des Bauches zur Feststellung der Kindslage und Größe der Gebärmutter
  • Messen des Bauchumfanges und des Symphysen- Fundus- Abstandes zur Wachstumskontrolle des Kindes
  • Abhören der Herztöne des Kindes mit einem Dopton
  • vaginale Untersuchung nur bei Bedarf
  • Blutabnahme bei Bedarf, inklusive Zuckertest 
  • ausführliches Gespräch über anfallende Themen, Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden

 

Wie lange dauert eine Vorsorge? 

Die Vorsorge findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert je nach Anzahl und Komplexität Ihrer Fragen und Beschwerden meist zwischen 30-95 Minuten.

 

Kann ich gleichzeitig zum Arzt und zur Hebamme?

  • Jein. eine gleichzeitige Vorsorge ist nicht von beiden bei der Krankenkasse abrechenbar. In diesem Fall arbeitet die Hebamme im Wechsel mit dem Gynäkologen, das heißt, ein Termin bei der Hebamme, der andere beim Frauenarzt. Die Termine werden so besprochen, dass der Arzt in dem von ihm gewünschten Zeitabschnitt die Ultraschälle durchführen kann. Bis zur 32. SSW bedeutet das, dass eine Schwangere Ihren Arzt oder Hebamme ca. alle 8 Wochen im Wechsel sieht. 

Eine Vorsorge durch die Hebamme ist nur bei normalen Verläufen möglich, sollte es Auffälligkeiten geben muss die Schwangerschaft weiter von ärztlicher Seite betreut werden.